Grundkenntnisse in Betriebsführung

Sie können Ihre Grundkenntnisse in Betriebsführung anhand eines Diploms oder einer Urkunde beweisen:

  • Bescheinigung der Grundkenntnisse in Betriebsführung;
  • Diplom einer Hochschule oder Universität;
  • Bescheinigung eines zugelassenen Schnellkurses in Betriebsführung (128 Stunden);
  • Bescheinigung der Grundkenntnisse in Betriebsführung durch die zentralen Prüfungskommissionen.

Oder eines der folgenden Diplome, falls Sie es vor dem 30. September 2000 erhalten haben:

  • Bescheinigung des allgemeinen, künstlerischen oder technischen Vollzeithochschulunterrichts;
  • Bescheinigung der EPS, Abteilung Handel, Buchhaltung oder Verkauf (Vollzeitunterricht);
  • Bescheinigung des ersten Jahres der Ausbildung zum Unternehmensleiter;
  • Diplom oder Bescheinigung des Weiterbildungsunterrichts;
  • Ein ergänzendes Betriebsführungszertifikat.

Sie können Ihre Kenntnisse ebenfalls anhand Ihrer praktischen Erfahrung in einem Handelsunternehmen, einem Handwerksbetrieb, einem landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Unternehmen, als selbständiger Unternehmer, Verwaltungsmitglied, Helfer eines Selbständigen oder Angestellter in leitender Funktion beweisen.

Nachstehend sehen Sie Beispiele für mehrere Situationen der beruflichen Praxis:

 

Sie haben praktische Erfahrung gesammelt als: :

Es handelt sich mindestens um: :

Sie beweisen Ihre Erfahrung auf folgender Grundlage: :

Selbständiger Unternehmer

3 Jahre als Haupttätigkeit oder 5 Jahre als ergänzende Tätigkeit, und dies innerhalb der letzten 15 Jahre

Ein Auszug aus der ZDU, aus dem die Eintragung als Handelsunternehmen, als Handwerksbetrieb oder als landwirtschaftliches oder gartenbauliches Unternehmen hervorgeht
und 
Eine Bescheinigung der Sozialversicherungskasse (mit Angabe des Anfangs- und Enddatums der Funktion)

Verwaltungsorgan einer Gesellschaft (geschäftsführender Verwalter oder Geschäftsführer)

3 Jahre als Haupttätigkeit oder 5 Jahre als ergänzende Tätigkeit, und dies innerhalb der letzten 15 Jahre

Ein Beweis der Ernennung zum Organ der täglichen Geschäftsführung und ein Beweis der Eintragung der Gesellschaft als Handelsgesellschaft (Auszug aus der ZDU)
und
Eine Bescheinigung der Sozialversicherungskasse (mit Angabe des Anfangs- und Enddatums der Funktion)

Selbständiger Helfer eines Unternehmensleiters

Mindestens 5 Jahre innerhalb der letzten 15 Jahre

Eine Erklärung des selbständigen Unternehmensleiters
und
Eine Bescheinigung der Sozialversicherungskasse

Mithelfender Ehepartner

Mindestens 5 Jahre innerhalb der letzten 15 Jahre

Eine Erklärung des selbständigen Unternehmensleiters
und
Eine Bescheinigung der Sozialversicherungskasse

Angestellter in einer leitenden Funktion wie Beigeordneter des Unternehmensleiters, des Geschäftsführers oder des Verwalters, dem Verantwortung übertragen wurde, oder als Mitglied der Unternehmenshierarchie, das mit leitenden Aufgaben oder mit der Verantwortung für eine Abteilung betraut ist

Mindestens 5 Jahre innerhalb der letzten 15 Jahre

Bescheinigung des Arbeitgebers
und
Einzelkonten von 5 Jahren

In bestimmten Fällen brauchen Sie Ihre Grundkenntnisse in Betriebsführung nicht – oder zumindest nicht unverzüglich – zu beweisen:

Wenn Sie einer Tätigkeit nachgehen, die über eine eigene Regulierung bezüglich der Grundkenntnisse in Betriebsführung verfügt. Dies gilt für die in nachstehender Tabelle angegebenen Berufe. In dieser Tabelle ist ebenfalls angegeben, welche vorausgehende Befähigung für jeden Beruf erforderlich ist.

Die Befreiung von der Nachweispflicht der Grundkenntnisse in Betriebsführung gilt nur, wenn Sie die Befähigung für den Beruf besitzen und tatsächlich den besagten Beruf ausüben.

BERUF

BEFÄHIGUNG

Immobilienmakler
Immobilienmakler-Praktikant

Zulassung des Berufsinstituts für Immobilienmakler (BII)

Versicherungsagent
Versicherungsmakler
Bankagent/Bankdienstleistungsmakler

Zulassung der FSMA (Financial Services and Markets Authority)

Direktor einer Fahrschule

Berufsbefähigungsbrevet I des FÖD Mobilität und Transport

Personen- (oder Fahrgast-)Transportunternehmer
Transportunternehmer im Güterverkehr auf der Straße
Transportunternehmer im Güterverkehr auf Binnenwasserstraßen

Zulassung des FÖD Mobilität und Transport

Wenn Sie bei Ihrem Antrag auf Eintragung noch keine Berufszulassung besitzen, kann eine Bescheinigung der Berufsbefähigung angenommen werden, um die Befreiung zu gewähren. Diese Bescheinigung wird auf den Namen einer natürlichen Person ausgestellt. Sie kann dazu verwendet werden, die Zulassung im Namen des Unternehmens zu erhalten.

Wenn Ihr Unternehmen kein KMB ist, brauchen Sie Ihre Fähigkeiten nicht zu beweisen. Das bedeutet, dass Sie mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen müssen:

  • Sie haben im Durchschnitt jährlich mehr als 50 Angestellte;
  • Mindestens 25 % der Aktien befinden sich in Händen von einem oder mehreren Nicht-KMB;
  • Ihr Umsatz übersteigt 7 Millionen Euro oder Ihre Bilanzsumme übersteigt 5 Millionen Euro.

Falls Sie ein Unternehmen übernehmen, gelten die folgenden Regeln:

  • Wenn Sie ein Unternehmen übernehmen, haben Sie in den meisten Fällen ein Jahr Zeit, Ihre Grundkenntnisse in Betriebsführung zu beweisen. Dies ist jedoch mit Bedingungen verknüpft: Zwischen der Einstellung der Arbeit des Zedenten und dem Beginn der Arbeit der Übernehmenden darf maximal ein Monat liegen, und es muss sich um die Übernahme des gesamten Unternehmens und nicht nur eines Teils desselben handeln.
  • Wenn Sie Geschäftsführer oder Verwalter des Unternehmens Ihres verstorbenen Ehepartners, Ihres verstorbenen gesetzlich zusammenwohnenden Partners oder Ihres verstorbenen Partners, mit dem Sie mindestens sechs Monate zusammengewohnt haben, werden, brauchen Sie keinerlei Beweis zu erbringen.
  • Wenn Sie ein Unternehmen Ihrer verstorbenen Eltern oder eines Ihrer verstorbenen Elternteile übernehmen, brauchen Sie in den ersten drei Jahren keinerlei Beweis zu erbringen. Wenn Sie bei der Übernahme minderjährig sind, beginnt die Frist von drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

Wenn Sie ein erworbenes Recht geltend machen können, brauchen Sie Ihre Grundkenntnisse in Betriebsführung nicht nachzuweisen. Die Gesetzgebung zum Nachweis der Grundkenntnisse in Betriebsführung ist seit dem 1. Januar 1999 in Kraft. Falls Sie vor diesem Datum ein Einzelunternehmen hatten, das im Handelsregister oder Handwerksregister eingetragen war, brauchen Sie heute Ihre Grundkenntnisse in Betriebsführung nicht nachzuweisen. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Tätigkeit seitdem eingestellt haben, unter der Bedingung, dass das Datum der Tätigkeitseinstellung nach dem 21. Februar 1998 liegt.

Falls Sie vor dem 1. Januar 1999 eine im Handelsregister oder Handwerksregister eingetragene Gesellschaft hatten, gilt das erworbene Recht nur für die Gesellschaft, nicht aber für die Geschäftsführer oder die Verwalter. Wenn diese Gesellschaft den Geschäftsführer oder Verwalter wechselt, darf dieser nicht mit der Verwaltung betraut werden. Die Geschäftsführer dieser Gesellschaft haben jedoch keinen Anspruch auf das erworbene Recht!