Welche Voraussetzungen gelten für die Selbständigkeit?
- Mindestalter 18 Jahre
- Im Besitz der bürgerlichen Rechte
- GeschäftsfähigkeiT
- Belgischer Staatsbürger oder Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Der Europäischer Wirtschaftsraum umfasst alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Norwegen und Island.
Sie sind nicht Bürger eines EWR-Staates? In diesem Fall kontaktieren Sie bitte unseren Formalis-Unternehmensschalter, um eine Berufskarte zu beantragen.
Je nach Region, in der das Unternehmen gegründet wird (Firmensitz), muss gegebenenfalls die berufliche Zulassung nachgewiesen werden und zwar, durch Kenntnisse in Betriebsführung und/oder berufliche Fachkenntnisse.
Grundkenntnisse in Betriebsführung (für Handelsunternehmen)
Der Nachweis über diese Kenntnisse kann mittels Diplom oder entsprechender Berufserfahrung erbracht werden.
Seit dem ersten September 2018 müssen Betriebsführungskenntnisse in Flandern nicht mehr nachgewiesen werden.
Wallonie
Lehrplan für Grundkenntnisse in Betriebsführung zur Vorbereitung auf die Prüfung vor dem zentralen Prüfungsausschuss
Brüssel
Flandern
Berufliche Fachkenntnisse
Für bestimmte Berufe müssen Sie ebenfalls berufliche Fachkenntnisse nachweisen. Abhängig ist dies von der Region, in der Sie sich niederlassen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Formalis-Ansprechpartner.
Ebenso, wie die Kenntnisse in Betriebsführung, können die beruflichen Fachkenntnisse durch ein Diplom oder entsprechende Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Berufliche Fachkenntnisse in der Wallonie und in Brüssel:
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
- Berufliche Fähigkeiten: Tätigkeiten im Bauwesen
- Berufliche Fähigkeiten: Tätigkeiten in Bezug auf Krafträder und Motorkraftfahrzeuge
- Berufliche Fähigkeiten: Tätigkeiten in Bezug auf die Körperpflege
- Berufliche Fähigkeiten: andere Sektoren
Berufliche Fachkenntnisse in Flandern
Seit dem 1. Januar 2019 müssen keine beruflichen Fachkenntnisse mehr in Flandern nachgewiesen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: VLAIO (Link auf Niederländisch)
Sonderregelungen
Für freie Berufe, intellektuelle Berufsgruppen oder Dienstleister gelten besondere Regelungen. Hier müssen Sie von einer Stelle, einem Institut oder einer Kammer Ihres Berufsstandes anerkannt werden. Für diese Unternehmen ist der Nachweis von betriebswirtschaftlichen Kenntnissen nicht erforderlich.
Siehe auch: Guidance | SPF Economie (fgov.be)
- Benötigen Sie noch weitere Genehmigungen, bevor Sie Ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen (FASNK, Wandergewerbe, Schaustellergewerbe usw.)?
Je nachdem, in welchem Bereich Sie Ihre Tätigkeit ausüben möchten, können sich die gesetzlichen Regelungen regional unterscheiden:
Wallonie: (Links auf Französisch)
Brüssel: (Links auf Französisch)
Flandern: (Links auf Niederländisch)
Auch hier erteilt Ihnen Ihr Formalis-Ansprechpartner gerne Auskunft.