Welche Rechtsform für Ihr Unternehmen?

Natürliche Person oder Gesellschaft

Wählen Sie zunächst die Rechtsform aus, unter der Sie Ihre Selbständigentätigkeit ausüben wollen. Sie können Ihrer Tätigkeit als natürliche Person oder im Rahmen einer Gesellschaft nachgehen. Ihr Steuerberater kann Sie bei dieser Entscheidung beraten.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die wesentlichen Unterschiede der beiden Unternehmensformen:

 

Unternehmen als natürliche Person

Unternehmen als juristische Person

Gründung

Keine Satzung

Gründungsakte:

  • Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, AG, Genossenschaft): notarielle Beurkundung erforderlich
  • Für Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung (OHG, KG usw.): notarielle Beurkundung möglich, aber privatschriftliche Urkunde ausreichend

Gründungskosten

Eintragung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen : 88,50 €

  • Notarkosten : ca. 1.000 €
  • Eintragung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen : 88,50 €

Mindestkapital

Kein Mindestkapital erforderlich

Mindestkapital richtet sich nach der gewählten Rechtsform :

  • AG;: 61.500 €
  • GmbH ;: kein Mindestkapital, aber ausreichend Kapital, um die Ausübung der Tätigkeit zu garantieren

Haftung

Keine Trennung zwischen privatem und Geschäftsvermögen

Die Haftung ergibt sich aus der gewählten Rechtsform

Natürliche Person

Ein Ein-Personen-Betrieb benötigt keine Satzung oder Mindeststartkapital. Gründungs- und Einrichtungskosten sind gering. Der Unternehmer kann den Betrieb rasch aufnehmen. Er ist allein Kapitän an Bord und kann alle notwendigen Entscheidungen im Rahmen seiner Tätigkeit selbst treffen, ohne andere Partner einzubeziehen. Die Buchhaltung ist im Allgemeinen vereinfacht. Bei einem Ein-Personen-Betrieb gibt es keine Trennung zwischen den Vermögenswerten, die der beruflichen Tätigkeit zugeordnet sind, und dem Privatvermögen des Unternehmers. Er haftet daher für die Verpflichtungen seines Unternehmens in vollem Umfang auch mit seinem Privatvermögen. Dies ist nicht ohne Risiko, beispielsweise im Falle eines Konkurses eines Großkunden. Seine Schuldner können über alle Vermögenswerte des Unternehmers bedient werden, dies gilt für sein derzeitiges oder künftiges bewegliches oder unbewegliches Vermögen. Auch das Vermögen des Ehegatten kann zur Begleichung der Schulden des Unternehmens herangezogen werden, es sei denn, der Ehevertag sieht etwas anderes vor.

Ich starte als natürliche Person!

Sie beabsichtigen, sich als natürliche Person selbständig zu machen? Damit sind nur wenige Formalitäten verbunden und Ihr wichtigster Ansprechpartner ist der autorisierte Unternehmensschalter.  Wenden Sie sich ganz einfach an die Mitarbeiter des Unternehmensschalters Formalis.

Am Schalter können Sie folgende Formalitäten vornehmen lassen:

  • Ihre Anmeldung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen ; (remarque Nathalie – 2x même chose)
  • die Vergabe Ihrer Unternehmensnummer, aus der sich alle Angaben zu Ihrer Aktivität ergeben
  • Ihr Mitgliedschaft bei der Sozialversicherungskasse für Selbständige
  • die MwSt.-Identifikation
  • die Überprüfung, ob in Ihrem Sektor bestimmte Genehmigungen bzw. Lizenzen erforderlich sind (SABAM, FASNK usw.)

So sind Sie im Handumdrehen selbständig!

Gesellschaftsformen (juristische Person)

  • SRL/BV Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • SA/NV Aktiengesellschaft (AG)
  • SC/CV Genossenschaft
  • Einfache Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit
  • SNC/VOF Offene Handelsgesellschaft (OHG): Variante der einfachen Gesellschaft, aber mit Rechtspersönlichkeit
  • SComm/Comm.V. Kommanditgesellschaft (KG): Variante der einfachen Gesellschaft, aber mit Rechtspersönlichkeit

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • Kann aus einer oder mehreren Personen bestehen, die als „Geschäftsführer“ oder „Anteilseigner“ bezeichnet werden
  • Gründung per öffentlicher Urkunde
  • Sämtliche Einlagen werden vollständig bei Unternehmensgründung eingebracht, es sei denn, die Gründungsurkunde enthält eine andere Bestimmung
  • Die GmbH ist ein Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit
  • Es gibt kein Mindestkapital mehr, aber:

o Es muss ein detaillierter Finanzplan vorliegen

o Die Gründer müssen ausreichend Eigenkapital vorsehen, damit das Unternehmen seine Aktivitäten ausüben kann

Aktiengesellschaft

  • Kann aus einer oder mehreren Personen bestehen (Unternehmen als natürliche Person oder Unternehmen als juristische Person)
  • Gründung per öffentlicher Urkunde
  • Die AG besitzt Rechtspersönlichkeit und kann börsennotiert sein.
  • Das Mindestkapital liegt immer noch bei 61.500 €
  • Finanzplan
  • Das Stimmrecht kann je nach Aktienart unterschiedlich sein, aber jede Aktie hat mindestens 1 Stimme
  • Die Aktionäre haften nur mit ihren Einlagen

Genossenschaft

  • Muss mindestens aus 3 Unternehmensgründern bestehen
  • Gründung per öffentlicher Urkunde
  • Die Genossenschaft ist ein Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit
  • Es gibt kein Mindestkapital mehr, aber es muss ein ausreichendes Startkapital für die Tätigkeit vorhanden sein
  • Die Genossenschaft verfolgt die folgenden Hauptziele:
    • Zufriedenstellung der Bedürfnisse ihrer Anteilseigner, insbesondere durch den Abschluss von Verträgen mit denselben zur Lieferung von Gütern und Dienstleistungen bzw. zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen der Genossenschaftstätigkeiten
    • Entwicklung der wirtschaftlichen und/oder sozialen Tätigkeiten der Anteilseigner
  • Die Anteile sind frei übertragbar unter den Mitgliedern.
  • Die Mitglieder haften nur in Höhe ihrer Einlage

 

Die einfache Gesellschaft

  • 2 oder mehrere Personen (als Gesellschafter bezeichnet) kommen mittels Erklärung oder Vertrag überein, ihre Einlagen mit dem Ziel zusammen zu legen, die daraus entstehenden Gewinne zu teilen.
  • Besagte Gesellschafter können gesondert Handlungen vollziehen, die sich aus ihrem Mandat ergeben, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
  • Keine Rechtspersönlichkeit, abgesehen von den 2 folgenden Varianten: die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft verfügen über Rechtspersönlichkeit.
  • Die Gesellschafter haften unbeschränkt, außer im Falle der Kommanditgesellschaft, wo die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften.
  • Die Anteile sind nicht übertragbar, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
  • Der Vertrag wird für eine unbegrenzte Dauer beschlossen, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.
  • Grundsätzlich führt der Tod eines Gesellschafters zur Auflösung der einfachen Gesellschaft, es sei denn, es wurde die erbrechtliche Nachfolge oder eine andere Fortsetzungsklausel mit den verbleibenden Gesellschaftern festgelegt.
  • Registrierung in der ZDU erforderlich.

Eine Firma gründen!

Sie bevorzugen, in einer Gesellschaft zu arbeiten? Dann müssen Sie sich zunächst für eine Rechtsform entscheiden.
In der Regel ist der Gang zum Notar zwecks Erstellung der Gründungsurkunde unverzichtbar. Innerhalb von 15 Tagen nach ihrer Unterzeichnung muss sie bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts eingereicht werden.
Ab diesem Moment erlangt das Unternehmen seine Rechtspersönlichkeit, die gegenüber Dritten rechtswirksam ist. Zudem erhält die Gesellschaft die Unternehmensnummer.
Da diese Nummer noch keine kommerzielle oder nicht-kommerzielle Eigenschaft ausweist, müssen Sie sich an einen Unternehmensschalter wenden, um:

  • in diese Nummer die Codes Ihrer Aktivität aufnehmen zu lassen
  • die MwSt.-Identifikation vornehmen zu lassen
  • zu prüfen, inwieweit für Ihre Aktivität bestimmte Genehmigungen bzw. Lizenzen erforderlich sind

sich selbst und Ihre Gesellschaft bei der Sozialversicherungskasse für Selbständige anzumelden.