Ambulanter Handel

Was ist eine ambulante Tätigkeit?

Eine ambulante Tätigkeit betrifft den Verkauf, das Feilbieten und die Auslage im Hinblick auf den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen an Verbraucher durch einen in der Zentralen Datenbank der Unternehmen eingetragenen Händler außerhalb seiner Einrichtung(en) oder durch jede andere Person, die nicht über eine derartige Einrichtung verfügt.

Diese Gesetzgebung betrifft deshalb jede Person, die ein Händler oder nicht sein kann, und derartige Verkäufe durchführt.  Sie betrifft nicht nur den Verkauf von Produkten, sondern auch von Dienstleistungen.  Sie bezieht sich jedoch nicht auf folgende Tätigkeiten:

  • Verkauf an Fachleute für berufliche Zwecke;
  • Dienstleistungen von Fachleuten, deren Beruf von der Regierung genehmigten Standesregeln unterliegt.

 

Müssen Sie über eine Genehmigung verfügen oder spezielle Bedingungen erfüllen, um einen ambulanten Handel zu betreiben?

Ja, von Verkäufern kann eine Genehmigung oder die Erfüllung spezieller Bedingungen verlangt werden, und zwar je nach ihrem Statut (Händler, Vereinigung, Privatperson), Verkaufsart (kommerziell oder nicht) und Verkaufsort (beispielsweise öffentliche Straße oder Homeparty).

Die Ausübung unterliegt den folgenden Bedingungen:

  • Für die Durchführung ambulanter Tätigkeiten ist eine Genehmigung erforderlich.
  • Der ambulante Handel ist nur an bestimmten Plätzen erlaubt. Manchmal ist abhängig vom Ort eine zusätzliche
  • Genehmigung erforderlich (beispielsweise Zulassung einer Gemeinde für den Handel auf kommunalen Märkten und im öffentlichen Bereich).
  • Die Tätigkeit ist zeitlich begrenzt (vor allem zu Hause bei Verbrauchern).
  • Nicht alle Produkte und Dienstleistungen dürfen ambulant verkauft werden.

 

Organisation ambulanter Tätigkeiten

Die Gemeinden spielen eine wichtige Rolle bei der Organisation von ambulanten und Jahrmarktstätigkeiten. Sie müssen über ein Gemeindereglement verfügen, das die Organisation dieser Tätigkeiten auf öffentlichen Märkten und Jahrmärkten sowie im öffentlichen Bereich außerhalb der öffentlichen Märkte und Jahrmärkte regelt. Die Organisation von Privat- und Jahrmärkten auf private Initiative unterliegt einer vorherigen Genehmigung durch die Gemeinde.

 

Genehmigung für ambulante Tätigkeiten

Um das Fälschungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, wird die Genehmigung für ambulante Tätigkeiten seit dem 01.04.2013 auf einem elektronischen Träger und nicht mehr auf einem Papierträger ausgestellt (seit dem 01.04.2014 sind Genehmigungen auf Papier nicht mehr gültig).

Die Vollmacht für ambulante Tätigkeiten ist für jede Person erforderlich, die eine ambulante Tätigkeit durchführt:

  • natürliche Personen, die auf eigene Rechnung arbeiten;
  • Geschäftsführer einer Gesellschaft oder einer Vereinigung;
  • Angestellte dieser Personen, Gesellschaften oder Vereinigungen.

 

Wie lange ist diese Genehmigung gültig?

Sie ist während der vollständigen Dauer der Tätigkeit gültig.

Wo ist die Genehmigung erhältlich?

Sie ist bei einem zugelassenen Unternehmensschalter erhältlich.

Was sind die verschiedenen Genehmigungstypen zur Durchführung ambulanter Tätigkeiten?

  1. Genehmigung als Arbeitgeber:
    • Diese wird im Namen des Arbeitgebers (natürliche Person) oder der Gesellschaft ausgestellt, die die ambulante Tätigkeit durchführt. Im letzteren Fall wird sie über den Geschäftsführer zugewiesen ;
    • Mit dieser Genehmigung ist es erlaubt, die Tätigkeit an folgenden Orten durchzuführen:
      • überall, außer zu Hause bei den Verbrauchern;
      • überall, einschließlich zu Hause bei den Verbrauchern.
  1. Genehmigung als Angestellter B:
    • Diese wird im Namen einer Person ausgestellt und erlaubt die Durchführung der Tätigkeit überall, einschließlich zu Hause bei den Verbrauchern.
  1. Genehmigung als Angestellter A:
    • Diese wird im Namen des Unternehmens (natürliche Person oder Gesellschaft) ausgestellt und kann deshalb zwischen den Angestellten ausgetauscht werden.
    • Sie erlaubt die Durchführung der Tätigkeit überall, außer zu Hause bei den Verbrauchern.

Der Erhalt der Genehmigung unterliegt den folgenden Bedingungen:

  • Die Genehmigung gilt für Staatsangehörige eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EU und Island, Norwegen und Liechtenstein) oder für Personen, die Anspruch auf eine der Befreiungen der Berufskarte haben.
  • Die Durchführung der Tätigkeit mit einer Genehmigung als Angestellter A ist gleichfalls für Staatsangehörige außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und Inhaber einer Berufskarte oder Arbeitskarte erlaubt, abhängig davon, ob sie diese Tätigkeit als Selbstständiger oder Lohnempfänger durchführen.
  • Für die Genehmigung als Arbeitgeber muss man über die erforderlichen Betriebsführungskenntnisse verfügen.
  • Für die Durchführung der Tätigkeit zu Hause bei Verbrauchern muss man ein Führungszeugnis vorlegen oder von der Staatsanwaltschaft zur Durchführung der Tätigkeit zugelassen worden sein.

Was kostet eine Genehmigung zur Durchführung ambulanter Tätigkeiten?

  • 150 Euro, wenn Sie Arbeitgeber sind;
  • 100 Euro, wenn Sie Angestellter sind.

Wo können Sie eine ambulante Tätigkeit durchführen?

Im Hinblick auf den Verbraucherschutz ist der ambulante Handel nur an bestimmten Plätzen erlaubt:

  • öffentliche Märkte;
  • private, von der Gemeinde zugelassene Märkte;
  • im öffentlichen Bereich;
  • private Plätze, die an die öffentliche Straße grenzen und gewerbliche Parkplätze, unter der Bedingung der vorherigen
  • Genehmigung der Gemeinde und des betreffenden Eigentümers;
  • Bahnhofs-, Flughafen- und U-Bahnhallen;
  • Einkaufsgalerien;
  • Jahrmärkte, nur für die ambulanten Tätigkeiten im Bereich der Jahrmarktgastronomie;
  • Cafés, Hotels und Restaurants, jedoch nur für den Verkauf von Blumen.

Der ambulante Handel ist auch bei bestimmten Veranstaltungen erlaubt:

  • von der Gemeinde zugelassene Trödelmärkte;
  • Kultur- und Sportveranstaltungen, wenn die verkauften Produkte mit dem Gegenstand der Veranstaltung zusammenhängen oder es Produkte im Bereich der Kleingastronomie betrifft.

 

Ist die Durchführung des ambulanten Handels zeitlich begrenzt?

Der Verkauf zu Hause bei Verbrauchern ist nur zwischen 8 und 20 Uhr erlaubt.

Für welche Produkte und Dienstleistungen ist der ambulante Verkauf zugelassen?

Alle Produkte und Dienstleistungen, außer für:

  • Waffen und Munition, außer Waffen für Dekorationszwecke im Rahmen bestimmter Veranstaltungen oder auf Antiquitäten- und Trödelmärkten;
  • Arzneimittel und Produkte/Dienstleistungen zur Förderung der Gesundheit, einschließlich Heilkräutern und ihrer Bestandteile.

Bei Verbrauchern zu Hause ist ausschließlich Folgendes erlaubt:

  • Verkauf von Produkten und Dienstleistungen mit einem Gesamtwert unter 250 Euro;
  • Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, die diesen Betrag überschreiten, wenn sie zur Liste von Produkten für den Grundbedarf oder das Wohlbefinden der Menschen gehören und auf den Verkauf von einem Gerät oder einer Dienstleistung pro Verkauf beschränkt sind und für diese letzte Kategorie den Betrag von 700 Euro nicht überschreiten.

Bei dieser Art von Verkauf wird unter anderem die Widerrufsfrist der Verbraucher verlängert.

 

Sind auf die Durchführung einer ambulanten Tätigkeit andere Bedingungen anwendbar?

Im Hinblick auf die Unterrichtung und den Schutz der Verbraucher müssen sich die Händler oder ihre Angestellten beim Verkauf identifizieren:

  • entweder mit einem Identifikationsschild an einem Stand oder einem Fahrzeug
  • oder durch Vorzeigen der Genehmigung vor dem Verkauf zu Hause bei Verbrauchern.

Verkauf zu gewerblichen Zwecken

  1. Verkauf im Rahmen von Veranstaltungen zur Förderung des lokalen Handels oder des Lebens in der Gemeinde

Veranstaltungen zur Förderung des lokalen Handels:

  • sind besser unter dem Namen „festlicher Straßenmarkt“ bekannt;
  • werden von der Gemeinde oder mit Genehmigung der Gemeinde organisiert und sind dazu bestimmt, den Handel eines Viertels, einer Einkaufsgalerie oder einer Gemeinde zu fördern;
  • sammeln die Händler des betreffenden Förderungsbereichs und meistens auch ambulante Händler sowie andere Gewerbetreibende wie Händler, Handwerker, Landwirte, Erzeuger aus Belgien und anderen Ländern, die von der Gemeinde eingeladen und zugelassen wurden.

Veranstaltungen zur Förderung des Lebens in der Gemeinde:

  • werden von der Gemeinde oder mit Genehmigung der Gemeinde organisiert;
  • sind dazu bestimmt, die Gemeinde und ihr Potenzial kennenzulernen und werden meistens im Rahmen von Festlichkeiten durchgeführt;
  • erhöhen den Glanz von hauptsächlich Veranstaltungen wie Verschwisterung von Gemeinden;
  • begrüßen lokale Händler, oft an Ständen außerhalb ihrer Einrichtung, jedoch auch andere eingeladene belgische und ausländische Gewerbetreibende, die von der Gemeinde zugelassen wurden.

Die Gewerbetreibenden, die an diesen beiden Veranstaltungsarten teilnehmen, müssen nicht über eine Genehmigung zur Durchführung ambulanter Tätigkeiten verfügen, sie müssen jedoch den Beweis erbringen können, dass sie als Händler, Handwerker, Landwirt, Erzeuger usw. tätig sind und sich während der Veranstaltung mit einem Aushängeschild identifizieren.

  1. Handels-, Handwerks- oder Landwirtschaftsmessen und Ausstellungen

Der Zweck dieser Veranstaltungen ist es, die wirtschaftlichen Tätigkeiten von einer oder mehreren Branchen oder einer bestimmten Region bekannt zu machen. Sie müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie dienen der Verkaufsförderung, auch dann, wenn der Verkauf dort erlaubt ist.
    Die Veranstaltung muss werbewirksam angekündigt werden.
    Die Veranstaltung muss ein Ausnahmefall und befristet sein.
    Die Veranstaltung ist Händlern der betreffenden Branche oder Region vorbehalten und den Personen, die für den Empfang und die Aufnahme/Betreuung der Besucher sorgen (Hotel- und Gaststättengewerbe, Hostessen usw.).

Die Gewerbetreibenden, die an diesen Veranstaltungen teilnehmen, müssen nicht über eine Genehmigung zur Durchführung ambulanter Tätigkeiten verfügen, sie müssen sich jedoch während der Veranstaltung mit einem Aushängeschild identifizieren.

  1. Verkauf durch einen Händler an einem Stand vor seinem GeschäftvDieser Verkauf erfordert keine Genehmigung zur
  • Durchführung ambulanter Tätigkeiten. An öffentlichen Straßen ist jedoch die Zulassung der Gemeinde erforderlich.
  • Die angebotenen Produkte und Dienstleistungen müssen denen entsprechen, die normalerweise im Laden verkauft werden.
  1. Verkauf durch einen Händler in der Einrichtung eines anderen Händlers
  • Es betrifft einen Verkauf, bei dem der gastgebende Händler sein Angebot für seine Kunden erweitern kann.
  • Der Verkauf muss während der normalen und üblichen Öffnungszeiten erfolgen.
  • Die angebotenen Produkte und Dienstleistungen müssen eine Ergänzung darstellen (beispielsweise die Leistungen eines Fachmanns für Hörgeräte bei einem Optiker).
  • Der Verkauf muss einen befristeten oder regelmäßig wiederkehrenden und ergänzenden Charakter haben.
  • Der Gasthändler muss sich identifizieren können.
  • Dieser Verkauf erfordert keine Genehmigung zur Durchführung ambulanter Tätigkeiten.
  1. Verkauf im Rahmen einer Verkaufsförderung durch einen Händler, Handwerker, Landwirt, Erzeuger usw. außerhalb seiner Einrichtung.
  • Dies betrifft beispielsweise Weinverkostungen bei einem Weinhändler in einer Räumlichkeit, die dazu besser als seine eigene Einrichtung geeignet ist.
  • Der Verkauf muss der Verkaufsförderung dienen, eine Ausnahme bleiben und befristet sein.
  • Die angebotenen Produkte und Dienstleistungen müssen denen entsprechen, die in der Einrichtung des Verkäufers verkauft werden.
  • Die Tätigkeit muss dem Minister des Mittelstands mindestens dreißig Tage vor dem Verkaufsbeginn gemeldet werden. Die Meldung muss die Elemente enthalten, die diesen Verkauf rechtfertigen und die die Überprüfung der betreffenden Begründetheit/Rechtmäßigkeit ermöglichen.
  • Der Verkauf erfordert keine Genehmigung zur Durchführung ambulanter Tätigkeiten.
  1. Verkauf zu Hause bei den Verbrauchern auf ihre ausdrückliche Bitte hin

Dieser Verkauf erfordert keine Genehmigung zur Durchführung ambulanter Tätigkeiten, falls:

  • der Verbraucher vorher ausdrücklich den Besuch des Verkäufers verlangt hat, um über den Verkauf des Produkts oder der Dienstleistung zu verhandeln;
  • diese Anfrage weder die Folge eines telefonischen Vorschlags des Verkäufers noch eine Antwort auf eine Aktion ist, bei der der Verkäufer systematisch massenweise Verbraucher kontaktiert.
  1. « home-party »

Dieser Verkauf erfordert keine Genehmigung zur Durchführung ambulanter Tätigkeiten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Verkäufer erfüllt die MwSt.-Vorschriften.
  • Der Verkauf muss im bewohnten Teil eines Wohngebäudes stattfinden, der ausschließlich für private Zwecke verwendet wird.
  • Der Verkauf findet einmalig und an einem Ort statt.
  • Der Verkauf muss vorher persönlich den Personen gemeldet werden, für die er bestimmt ist, wobei auch die angebotenen Produkte und Dienstleistungen anzugeben sind.
  1. Direktverkauf von Produkten durch Landwirte, Gartenbauer und Erzeuger am Produktionsort

Dies betrifft beispielsweise den Verkauf landwirtschaftlicher Produkte auf dem Bauernhof.Dieser Verkauf erfordert keine Genehmigung zur Durchführung ambulanter Tätigkeiten.

Verkauf ohne gewerblichen Zweck

  1. Trödelmärkte und andere ähnliche Veranstaltungen

Diese Veranstaltungen gruppieren oft Privatpersonen und gewerbliche Verkäufer:

  • Sie ermöglichen es Privatpersonen, ihre Produkte zu verkaufen, die sie nicht in der Absicht gekauft, produziert oder angefertigt haben, um diese zu verkaufen.
  • Die Teilnahme von Privatpersonen an Trödelmärkten wird nicht begrenzt, diese muss jedoch gelegentlich bleiben.
  • Außerhalb dieses Rahmens gilt die Privatperson als Händler, eventuell im Nebenberuf, und muss alle statutarischen Pflichten erfüllen.
  • Dieser Verkauf muss von der Gemeinde organisiert oder zugelassen worden sein.
    Gewerbetreibende benötigen zur Durchführung ambulanter Tätigkeiten eine Genehmigung.

Veranstaltungen, an denen Privatpersonen teilnehmen dürfen, können auch den Rahmen eines Trödelmarkts überschreiten und sich auf verschiedene Produkte beziehen. Sie entsprechen oft einer lokalen Tradition wie z. B. bei einem Kürbisfest oder dem Verkauf überzähliger Jungtauben aus Frühjahrsnestern.

  1. Verkauf mit einem humanitären, sozialen, kulturellen, pädagogischen oder sportlichen Zweck, zum Schutz der Natur, der Tierwelt oder zur Förderung des Handwerks oder regionaler Produkte

Wer darf verkaufen?

Jede Person, Organisation oder Vereinigung – tatsächlich oder rechtlich – die einen der obigen Zwecke unterstützen will.

Ist für diese Art von Verkauf eine Genehmigung erforderlich?

Im Gesetz werden drei Kategorien von Veranstaltern unterschieden:

  • Jugendvereine, die von den zuständigen Behörden zugelassen und bezuschusst werden. Sie können frei verkaufen, sofern sie den Gesetzesrahmen einhalten.
  • Vereinigungen oder Einrichtungen, die vom Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen zugelassen wurden und steuerlich absetzbare Spenden erhalten dürfen:
  • Sie müssen ihren Verkauf lediglich drei Tage im Voraus melden;
  • andere Personen und Vereinigungen, die nicht zu den beiden oben genannten Kategorien gehören, müssen über eine vorherige Genehmigung verfügen.

Wem müssen die Erklärungen übermittelt und wo müssen die Genehmigungen beantragt werden?

  • Wenn sich der Verkauf auf eine Gemeinde beschränkt:

bei der Gemeinde des Ortes, wo der Verkauf stattfindet.

  • Wenn der Verkauf über den Rahmen einer Gemeinde hinausgeht:

SPW – DG06

Welche speziellen Bedingungen müssen eingehalten werden?

  • Der Verkauf muss gelegentlich bleiben.
  • Der Verkauf muss die Konkurrenz mit Handelsunternehmen vermeiden.
  • Um die Einhaltung dieser Bedingung überprüfen zu können, müssen die Erklärungen oder Anträge auf Erhalt einer Genehmigung eine Schätzung der feilgebotenen Produkte oder Dienstleistungen enthalten.

Wie können sich Verbraucher davon überzeugen, dass der Verkäufer verkaufen darf?

Der Verkäufer muss sich derart identifizieren, dass kein Zweifel hinsichtlich des Zwecks der Handlung und der Identität des Verantwortlichen bestehen kann.

Wird der Zweck der eingenommenen Gelder kontrolliert?

Ja, der Beweis, dass die eingenommenen Gelder entsprechend dem ursprünglichen Zweck genutzt werden, muss von den Veranstaltern der Verwaltung übermittelt werden, die die Genehmigung erteilt hat. Für die Jugendvereine und diejenigen, die vom FÖD Finanzen zugelassen wurden, wird die Kontrolle von der Behörde durchgeführt, die sie zugelassen hat.