Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die bereits vor dem 1.11.2018 gegründet wurden, müssen sich vor dem 30.04.2019 in die Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU) eintragen lassen. Nach dem Stichtag am 30.04.2019 verstoßen Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die bereits vor dem 1.11.2018 bestanden und nicht in der ZDU erfasst sind, gegen geltendes Recht.
Wir empfehlen, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und die gegenwärtig kostenlose Eintragung in die ZDU zu nutzen.