Unternehmen haben mehr Zeit, um sich ins UBO-Register einzutragen

Mitteilung vom 13.02.2019* von Alexander De Croo, Vizepremierminister und Minister der Finanzen, beauftragt mit der Bekämpfung der Steuerhinterziehung, und Minister der Entwicklungszusammenarbeit:

Unternehmen haben ab sofort bis Ende September Zeit, um ihre Teilhaber in das UBO-Register einzutragen, in dem sämtliche Gesellschaften, Vereinigungen, VoGs, Trusts, Treuhandverhältnisse und Stiftungen ihre wirtschaftlichen Eigentümer („ultimate beneficial owners“ – UBO) offenlegen müssen. Basis für diese Verpflichtung ist das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche, mit dem die vierte Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (Richtlinie (EU) 2015/849) in belgisches Recht umgesetzt wird. Um gegen Praktiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung anzugehen, ist es wichtig, die wirtschaftlichen Eigentümer einer juristischen Person zu identifizieren.

Nach dem Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche sind Gesellschaften verpflichtet, die Identität von natürlichen Personen/Aktionären, die direkt oder indirekt mehr als 25% der Anteile oder Stimmrechte an einer Gesellschaft halten, preiszugeben. Übt eine andere Gesellschaft die Kontrolle aus, sind die wirtschaftlichen Eigentümer dieser Gesellschaft anzugeben. Handelt es sich um eine Eigentümerkette, hat die auskunftspflichtige juristische Person sämtliche Ebenen dieser Kette aufzuschlüsseln.

Zu viele Unklarheiten

Von den ungefähr 800.000 bis 1 Million juristischen Personen, die zu einer Eintragung im UBO-Register verpflichtet sind, sind bislang lediglich 25.000 dieser Eintragung nachgekommen. Die niedrige Zahl ist auf zahlreiche verbleibende Unklarheiten für die Unternehmen zurückzuführen. Insbesondere der genaue Geltungsbereich für die UBO-Registrierung ist noch immer mit zahlreichen Fragezeichen behaftet. Hinzu kommt, dass zahlreiche VoGs noch nicht wissen, was genau von ihnen erwartet wird. Auch bei der Online-Identifizierung sind zahlreiche informationstechnische Probleme aufgetreten.

Finanzminister Alexander De Croo will derzeit, dass der FÖD Finanzen diese unklaren Punkte beseitigt und noch offene Fragen klärt. In dieser Hinsicht wird der FÖD noch in diesem Monat eine neue FAQ-Rubrik zur Identifizierung im UBO-Register veröffentlichen. Auch die informationstechnischen Probleme sollen angegangen werden.

Frist bis September verlängert

Der Minister hat entschieden, die Frist für die Identifizierung bis zum 30. September 2019 zu verlängern. Dieser Tag fällt ebenfalls mit dem Stichtag für die Einreichung der Gesellschaftssteuererklärungen zusammen. Ab April werden Steuerberater und Notare über eine eigene Anwendung verfügen, die mit dem UBO-Register vernetzt sein wird und die Identifizierung erleichtern dürfte.

 

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FAQ (auf Französisch)

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