Brüssel, 30.11.2018 – Gegenwärtig wollen 2500 Selbstständige ihre berufliche Laufbahn auch nach dem 65. Lebensjahr fortsetzen. Doch dieser Wunsch kann beispielsweise durch eine Krankheit zunichte gemacht werden. Durch Anrecht auf Krankentagegeld will Gesundheitsministerin Maggie De Block selbstständige Arbeitnehmer besser schützen.
Derzeit üben 2500 Selbstständige, die älter sind als 65 Jahre, noch immer ihren Beruf aus – und das ohne Bezug einer Altersrente. Aktuell können selbstständige Arbeitnehmer, die das Rentenalter erreicht haben, keinen Anspruch auf Krankengeld geltend machen. „Diese Situation wird sich künftig ändern, und Selbstständige werden einen besseren Schutz erhalten“, erklärt hierzu die Ministerin für Gesundheit und Soziales, Maggie De Block (Open VLD).
Und sie ergänzt: „Selbstständige über 65 Jahre, die krank werden, müssen sich zwangspensionieren lassen, um nicht ohne Einkommen dazustehen. Doch viele Unternehmer wollen ihre Erwerbstätigkeit nach eigenen Wünschen gestalten.“
Sechs Monate Krankengeld
Die Minister De Block, Ducarme und Bacquelaine werden diesen Missstand künftig beseitigen. Genau wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer werden auch Selbstständige Anrecht auf sechs Monate Krankengeld besitzen. „In diesem Zeitraum können sie sich weiter ihre Ruhegehaltsansprüche sichern – und das selbstverständlich auch nach Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit“, so die Ministerin weiter.
Die regulären Vorschriften zur Karenzzeit bleiben weiterhin gültig. Diese Wartezeit wird jedoch um die Hälfte reduziert und beträgt künftig statt eines Monats zwei Wochen. „Es ist noch gar nicht so lange her, dass man sogar drei Monate lang warten musste. Man muss diesen Menschen Zeit für den Heilungsprozess geben“, resümiert Maggie De Block.
Die Maßnahme wird am 1. Januar in Kraft treten und für alle selbstständigen Arbeitnehmer gelten. Auch abhängig Beschäftigte kommen demnächst in den Genuss eines vergleichbaren Systems.