Mit dem Gesetz vom 18. September 2017 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Begrenzung der Verwendung von Bargeld, wurde in Belgien die Einführung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (UBO, Ultimate Beneficial Owner ) beschlossen. Das Gesetz ist am 31.Oktober 2018 in Kraft getreten und schreibt Unternehmen, VoG und Stiftungen vor, Informationen zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern aufzubewahren, die dann von den Geschäftsführern innerhalb von einem Monat auf elektronischem Wege an das UBO-Register übermittelt werden müssen. Für die anfängliche Verschlüsselung (über das OnlinePortal MyMinfinpro) wurde die Frist allerdings bis zum 31. März 2019 verlängert.