Die Tätigkeit als Verwalter ist ab dem 1. April 2017 in der ZDU einzutragen
Der Königliche Erlass, in dem festgelegt ist, dass die Tätigkeit als Verwalter einer Eigentümergemeinschaft ab dem ersten April in der ZDU eingetragen werden muss, wurde am Freitag, den 24. März im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Jede Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, ihren Verwalter in der Zentralen Datenbank der Unternehmen einzuschreiben, unabhängig davon, ob es sich um einen Verwalter handelt, der diese Tätigkeit hauptberuflich ausübt oder um einen Miteigentümer, der als Verwalter ernannt wurde.
In der Praxis?
Jede neue Eigentümergemeinschaft ist damit verpflichtet, ihren Verwalter bis spätestens zum Vorabend der Tätigkeitsaufnahme in der ZDU einzutragen.
Für die bereits bestehenden Eigentümergemeinschaften wurde ein Übergangszeitraum von einem Jahr für die Einschreibung des Verwalters festgelegt. Allerdings wird empfohlen, die Einschreibung des Verwalters in der ZDU schnellstmöglich vorzunehmen, damit sowohl die Eigentümergemeinschaft als auch ihr Verwalter korrekt in der ZDU registriert sind.
Die Einschreibung der Verwalter-Tätigkeit in der ZDU muss über einen anerkannten Unternehmensschalter erfolgen. Formalis kann dabei sämtliche administrativen Formalitäten übernehmen.
Was ist zu tun?
Kontaktieren Sie Ihren regionalen Formalis-Unternehmensschalter und wir kümmern uns um die Einschreibung des Verwalters in der ZDU.