Am 28. Februar 2019 hat die belgische Abgeordnetenkammer das neue Gesetzbuch für Gesellschaften und Vereinigungen verabschiedet.
Damit wurde unterliegen Gesellschaften und Vereinigungen ab sofort einem völlig neugestalteten Recht. Charakteristisch für das neue Regelwerk sind Flexibilisierung, Modernisierung und Vereinfachung. Unternehmer sind dadurch in der Lage, die bei der Entwicklung eines Unternehmens wichtigen juristischen Fragen zu klären.
Das neue Recht wird am 1. Mai 2019 für neue Gesellschaften und Vereinigungen in Kraft treten. Bereits bestehende Gesellschaften müssen sich bei der ersten Änderung ihrer Satzung nach dem 1. Januar 2020 bzw. spätestens bis zum 1. Januar 2024 an die neuen Regelungen anpassen.
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