Aktuelle Situation: Existenzgründer müssen beweisen, dass sie über ausreichende „Grundkenntnisse über Betriebsführung“ verfügen. Außerdem muss die berufliche Befähigung für viele Tätigkeiten, die ein Unternehmen durchführen will, anhand eines geeigneten Abschlusses oder einiger Jahre Praxiserfahrung nachgewiesen werden. In diesem Fall ist von reglementierten Berufen die Rede.
Am 9. August 2017 erschien im Belgischen Staatsblatt der Beschluss der Flämischen Regierung vom 14. Juli 2017, der die Aufhebung bestimmter Königlicher Erlasse für bestimmte reglementierte Berufe ab dem 1. Januar 2018 regelt.
Konkret bedeutet dies, dass für die folgenden Tätigkeiten ab diesem Datum die oben genannte berufliche Befähigung nicht mehr nachgewiesen werden muss:
- Fleischgroßhändler
- Entfetter-Färber
- Gastwirt/Caterer-Bankettveranstalter
- Brotbäcker und Konditor
- Friseur
- Kosmetiker
- Masseur
- Fußpflege
- Optiker
- Dentaltechniker
- Bestattungsunternehmer
- Fahrräder
- Kraftfahrzeuge
- Fleischer-Schweinefleischer
Die Abschaffung gilt nur für Flandern und tritt erst am 1. Januar 2018 in Kraft. Wenn ein Unternehmer in Flandern noch vor dem 1. Januar 2018 einen reglementierten Beruf ergreift, muss er die berufliche Befähigung immer noch bis zum 31. Dezember 2017 nachweisen.
Für die reglementierten Berufe im Baugewerbe ändert sich vorläufig nichts. Mit anderen Worten: Die berufliche Befähigung muss noch nachgewiesen werden.
Achtung: Personen, die in einer der drei Regionen ein Unternehmen gründen möchten, müssen immer noch ihre Grundkenntnisse über Betriebsführung beweisen. Für Flandern wird die Betriebsführung womöglich ab dem 1. September 2018 abgeschafft.