Berufliche Fähigkeiten: Tätigkeiten in Bezug auf Krafträder und Motorkraftfahrzeuge

Zu diesem Sektor gehören die Tätigkeiten in Bezug auf Fahrräder und Kraftfahrzeuge: Verkauf und Reparatur von Fahrrädern, Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen, Instandhaltung von Motorrädern, drei- und vierrädrigen Kraftfahrzeugen und Mopeds. Die Fähigkeiten, die Sie hierfür nachweisen müssen, gliedern sich in zwei Typen: branchenübergreifende und branchenspezifische Fähigkeiten.

 

Die branchenübergreifenden beruflichen Tätigkeiten beziehen sich auf allgemeine Kenntnisse, die erforderlich sind, um:

Die branchenübergreifende berufliche Kompetenz muss von jeder Person nachgewiesen werden, die auf Rechnung eines Dritten eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten ausüben möchte:

  • Reparatur und Instandhaltung der mechanischen, elektrischen und elektronischen Bauteile von Kraftfahrzeugen, Motorrädern, 3- oder 4-rädrigen Kraftfahrzeugen oder Kleinkrafträdern auf Rechnung Dritter
  • Verkauf von Gebrauchtkraftfahrzeugen an Endbenutzer
  • Reparatur oder Umänderung der Karosserie von Kraftfahrzeugen, mit Ausnahme der von spezialisierten Technikern ausgeführten Arbeiten, die nur auf die Verschönerung abzielen

Die Fahrzeuge, um die es in diesem Erlass geht, sind so definiert wie in der allgemeinen Straßenverkehrsordnung, in der allgemeinen Regelung über die technischen Anforderungen an Kraftfahrzeuge, ihre Anhänger, ihre Bestandteile und ihr Sicherheitszubehör sowie in der Regelung betreffend die Zulassung von Fahrzeugen.

Die branchenspezifischen beruflichen Tätigkeiten beziehen sich auf spezifische berufliche Kenntnisse in Bezug auf:

 

Fahrräder:

Verkauf von Fahrrädern an Benutzer oder Reparatur von Fahrrädern auf Rechnung Dritter.

 

Kraftfahrzeuge mit einem Höchstgewicht bis 3,5 Tonnen:

Reparatur und Instandhaltung der mechanischen, elektrischen oder elektronischen Bauteile von Kraftfahrzeugen, Motorrädern, 3- oder 4-rädrigen Kraftfahrzeugen oder Kleinkrafträdern mit einem Höchstgewicht bis 3,5 Tonnen auf Rechnung Dritter.

Die Fahrzeuge, um die es in diesem Erlass geht, sind so definiert wie in der allgemeinen Straßenverkehrsordnung, in der allgemeinen Regelung über die technischen Anforderungen an Kraftfahrzeuge, ihre Anhänger, ihre Bestandteile und ihr Sicherheitszubehör sowie in der Regelung betreffend die Zulassung von Fahrzeugen.

 

Kraftfahrzeuge mit einem Höchstgewicht über 3,5 Tonnen:

Reparatur und Instandhaltung der mechanischen, elektrischen oder elektronischen Bauteile von Kraftfahrzeugen, Motorrädern, 3- oder 4-rädrigen Kraftfahrzeugen oder Kleinkrafträdern mit einem Höchstgewicht über 3,5 Tonnen auf Rechnung Dritter.

Die Fahrzeuge, um die es in diesem Erlass geht, sind so definiert wie in der allgemeinen Straßenverkehrsordnung, in der allgemeinen Regelung über die technischen Anforderungen an Kraftfahrzeuge, ihre Anhänger, ihre Bestandteile und ihr Sicherheitszubehör sowie in der Regelung betreffend die Zulassung von Fahrzeugen.

Sie können Ihre beruflichen Kenntnisse anhand eines Diploms oder einer praktischen Erfahrung beweisen. Genauer gesagt handelt es sich um 5 Jahre als ergänzende Tätigkeit oder in Teilzeit oder 3 Jahre als Haupttätigkeit oder in Vollzeit, und dies innerhalb der letzten fünfzehn Jahre.