Welche Voraussetzungen gelten für die Selbständigkeit?

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Im Besitz der bürgerlichen Rechte
  • GeschäftsfähigkeiT
  • Belgischer Staatsbürger oder Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Der Europäischer Wirtschaftsraum umfasst alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Norwegen und Island.

Sie sind nicht Bürger eines EWR-Staates? In diesem Fall kontaktieren Sie bitte unseren Formalis-Unternehmensschalter, um eine Berufskarte zu beantragen.

Je nach Region, in der das Unternehmen gegründet wird (Firmensitz), muss gegebenenfalls die berufliche Zulassung nachgewiesen werden und zwar, durch Kenntnisse in Betriebsführung und/oder berufliche Fachkenntnisse.

Grundkenntnisse in Betriebsführung (für Handelsunternehmen)

Der Nachweis über diese Kenntnisse kann mittels Diplom oder entsprechender Berufserfahrung erbracht werden.

Seit dem ersten September 2018 müssen Betriebsführungskenntnisse in Flandern nicht mehr nachgewiesen werden.

Wallonie

Lehrplan für Grundkenntnisse in Betriebsführung zur Vorbereitung auf die Prüfung vor dem zentralen Prüfungsausschuss

Berufliche Fachkenntnisse

Für bestimmte Berufe müssen Sie ebenfalls berufliche Fachkenntnisse nachweisen. Abhängig ist dies von der Region, in der Sie sich niederlassen.

 ! Für Flandern gilt: Ab dem 1. Januar 2019 muss keine berufliche Zulassung mehr erbracht werden, auch nicht für Berufe des Baugewerbes.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

 Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Formalis-Ansprechpartner.

Ebenso, wie die Kenntnisse in Betriebsführung, können die beruflichen Fachkenntnisse durch ein Diplom oder entsprechende Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Berufliche Fachkenntnisse in der Wallonie und in Brüssel:

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Zum 1. Januar 2019 wurde in der Wallonie die berufliche Zulassung für die folgenden Berufsgruppen abgeschafft: Fleischgroßhändler/Schlachter, Trockenreiniger/Färber, Masseur, Fußpflege und Zahntechniker. Ihr Formalis-Ansprechpartner kann Ihnen weitere Informationen zu den jüngsten Änderungen geben. Gerne beantwortet er Ihre Fragen. 

Berufliche Fachkenntnisse in Flandern

Seit dem 1. Januar 2019 müssen keine beruflichen Fachkenntnisse mehr in Flandern nachgewiesen werden. 

! Die Gesetzgebung zu den Voraussetzungen und den zu erledigenden Formalitäten kann weiteren Änderungen unterliegen. Bei Ihrem Formalis-Ansprechpartner erhalten Sie weitere Informationen zu den jüngsten Änderungen. Gerne beantwortet er Ihre Fragen. 

Weitere Informationen erhalten Sie hier: VLAIO (Link auf Niederländisch)

Sonderregelungen

Für freie Berufe, intellektuelle Berufsgruppen oder Dienstleister gelten besondere Regelungen. Hier müssen Sie von einer Stelle, einem Institut oder einer Kammer Ihres Berufsstandes anerkannt werden. Für diese Unternehmen ist der Nachweis von betriebswirtschaftlichen Kenntnissen nicht erforderlich.

Siehe auch: Guidance | SPF Economie (fgov.be)

  • Benötigen Sie noch weitere Genehmigungen, bevor Sie Ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen (FASNK, Wandergewerbe, Schaustellergewerbe usw.)?

Je nachdem, in welchem Bereich Sie Ihre Tätigkeit ausüben möchten, können sich die gesetzlichen Regelungen regional unterscheiden:

Wallonie: (Links auf Französisch)

Brüssel: (Links auf Französisch)

Flandern: (Links auf Niederländisch)

 Auch hier erteilt Ihnen Ihr Formalis-Ansprechpartner gerne Auskunft.

Denken Sie an die Anmeldefristen für Selbständige!